Fragen und Antworten zum SemesterTicket

  • Allgemeines

    1. Was ist das SemesterTicket?

      Nur wer an einer der Hochschulen in Trier eingeschrieben ist, erhält ein SemesterTicket!
      Als Ticket gilt der jeweils aktuelle Studienausweis der Universität Trier, Fachhochschule Trier und der Theologischen Fakultät. Der Umweltcampus Birkenfeld der Fachhochschule Trier ist vom SemesterTicket ausgenommen.
      Mit dem SemesterTicket bist Du im gesamten Verkehrsverbund Region Trier mobil. Egal ob zur Vorlesung, ins Kino oder um am Wochenende flexibel unterwegs zu sein — das SemesterTicket ermöglicht die einfache Nutzung von Bus und Bahn in der Region Trier.
      Eigene Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr dürfen kostenfrei mitfahren. Das SemesterTicket ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar.

    2. Wo gilt das SemesterTicket?

      Das SemesterTicket gilt im gesamten VRT-Gebiet. Dieses umfasst die Stadt Trier sowie die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Vulkaneifel und Kreis Trier-Saarburg.
      Darüber hinaus ist das Ticket auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn AG (Nahverkehr RB oder RE) auf folgenden Strecken auch außerhalb des VRT-Gebietes gültig:
      • Trier - Koblenz (Hbf)
      • Trier - Saarbrücken (Hbf)
      • Trier - Perl (Bf)
      • Trier - Igel Grenze
      Folgende Bus- und Zugverbindungen sind hiervon - auch innerhalb des Verbundgebiets - ausgenommen:
      • Trier - Flughafen Hahn (R100)
      • IC/EC/ICE-Verkehre im gesamten Verbundgebiet
      • Buslinien Luxemburger Verkehrsunternehmen in der Region Trier
    3. Wann gilt das SemesterTicket?

      Das SemesterTicket gilt für jeweils ein Semester. Die Gültigkeit des SemesterTickets entspricht dem Gültigkeitsaufdruck auf dem Studienausweis. Studienausweise mit abgelaufenem Datum sind ungültig.

    4. Was muss ich bei der Fahrradmitnahme beachten?

      Es gelten die Beförderungsbedingungen des VRT.
      Bitte denk daran, dass die Mitnahme von Fahrrädern nur im Rahmen der vorhandenen Beförderungskapazitäten möglich ist, ein Platzanspruch besteht nicht. Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch immer Priorität. Im Einzelfall entscheidet das Fahr- oder Begleitpersonal.

      Im Schienenverkehr ist die Radmitnahme montags - freitags ab 9 Uhr und samstags, sonn- und feiertags ganztägig frei, in der übrigen Zeit ist ein EinzelTicket ermäßigt in der entsprechenden Preisstufe zu lösen. Die Fahrradmitnahme im Busverkehr der SWT ist im Rahmen der geltenden Beförderungsbedingungen frei und unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.

      Auf bestimmten, gekennzeichneten Linien innerhalb des VRT, wird ein Zuschlag für die Beförderung von Fahrrädern erhoben. Dieses sind unter anderem:

      • Linie R200:RegioRadler Ruwer-Hochwald: Trier - Hermeskeil - Türkismühle
      • Linie 300:RegioRadler MaareMosel: Bernkastel-Kues - Wittlich - Daun
      • Linie 333:RegioRadler Moseltal: Trier - Bullay
      • Linie 441:RegioRadler Sauertal: Trier - Irrel - Bollendorf
      • Linie 500:RegioRadler Vulkaneifel: Gerolstein - Daun - Cochem
    5. Kann ich Sonderverkehre nutzen?

      Zu den Sonderverkehren zählen unter anderem Nachtbus (Linie 80), Anruf-Sammeltaxi (AST) / Anruf-Linientaxi (ALT) oder gekennzeichnete RegioRadler-Linien, wie R200, 300, 333, 441 und 500. Diese Verkehre sind zuschlagspflichtig.

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