In Bussen und Nahverkehrszügen in Rheinland-Pfalz entfällt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ab Donnerstag, 2. Februar 2023. Alle Antworten zu weiteren häufig gestellten Fragen während der Corona-Pandemie lest ihr hier.

Stand: Januar 2023

Allgemein

Wie wird die Sicherheit vor Ansteckung in den Bussen gewährleistet?

Alle Fahrgäste müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen (OP oder FFP2 oder vergleichbar). Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von dieser Maskenpflicht ausgenommen.

Welche Maske muss ich im Fernverkehr tragen?

Im Fernverkehr - also zum Beispiel in ICEs und ICs - müsst ihr ab dem 1. Oktober 2022 eine FFP2-Maske tragen. Eine medizinische OP-Maske reicht dort nicht aus.
Wichtig wird das für euch zum Beispiel, wenn ihr von Trier über Koblenz nach Düsseldorf in einem Zug fahrt. Dieser Zug ist zwischen Trier und Koblenz ein RE, also ein Nahverkehrszug, womit eine medizinische Maske reicht. Ab Koblenz ist der Zug ein IC und ihr benötigt eine FFP2-Maske.
Bitte beachtet außerdem, dass die Bundesländer für den Nahverkehr jeweils eigene Regelungen treffen dürfen und informiert euch, bevor ihr in ein anderes Land fahrt.

Wer muss keine Maske tragen?

Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 ist im öffentlichen Personennahverkehr ab dem siebten Lebensjahr (also ab dem sechsten Geburtstag) Pflicht. Das gilt auch für den Aufenthalt an Haltestellen und Bahnsteigen. Personen, denen das Tragen wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, benötigen keine medizinische Maske, sofern dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisbar ist.

Das Fahrpersonal muss keine Maske tragen, sofern die Fahrerinnen und Fahrer räumlich z.B. durch eine Trennwand abgegrenzt werden. Hat das Fahrpersonal dennoch Kontakt zu Kunden, z. B. bei Kontrollen oder Hilfe beim Einsteigen von mobilitätseingeschränkten Personen, muss auch das Fahrpersonal eine medizinische Maske tragen.

Gilt die Maskenpflicht auch in luxemburgischen RGTR-Bussen?

Ja, ab Grenzübertritt nach Deutschland muss auch in luxemburgischen Bussen eine medizinische Maske getragen werden. Die Maskenpflicht im ÖPNV in Luxemburg ist nur dann aufgehoben, wenn sich die Busse auch im Land Luxemburg befinden.

Wer stellt sicher, dass jeder Fahrgast die richtige Maske trägt?

Eine flächendeckende Kontrolle der Maskenplficht ist bei der Vielzahl der fahrenden Busse nicht umsetzbar. Sollten jedoch vermehrt Regelverstöße bekannt werden, so werden das Ordnungsamt und die Polizei informiert und um verstärkte Kontrollen gebeten.

Müssen auch Schülerinnen und Schüler eine medizinische Maske tragen?

Das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr ist für alle über 6 Jahren Pflicht, also auch für Schülerinnen und Schüler. Ausgenommen sind nur Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres oder Schülerinnen und Schüler, denen ärztlich bescheinigt wurde, dass ihnen wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder unzumutbar ist.

Weitere Informationen findet ihr beim Land Rheinland-Pfalz zum Beispiel in den Corona-Regeln im Überblick.

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