Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir als Verkehrsverbund Region Trier GmbH (VRT) sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.vrt-info.de veröffentlichten Webauftritt des Verkehrsverbund Region Trier GmbH.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Zum aktuellen Zeitpunkt findet gerade ein detaillierter Test zur Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit statt. Die Ergebnisse aus dem Test werden entsprechend umgesetzt. Dies soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 erfolgen.
Diese Erklärung wurde im Mai 2025 erstellt. Die Bewertung basiert auf der laufenden externen Prüfung der Website.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise vereinbar mit
dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Da die Prüfung aktuell noch läuft, können derzeit noch keine abschließenden Aussagen zu konkreten Barrieren gemacht werden. Es ist jedoch geplant, alle identifizierten Barrieren, soweit technisch möglich, im Anschluss an diese Prüfung systematisch zu beseitigen.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Informationen zur Barrierefreiheit benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder schreiben eine E-Mail an kontakt(at)vrt-info.de.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:
Durchsetzungsstelle Barrierefreiheit Rheinland-Pfalz
c/o Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Postfach 3140
55021 Mainz
E-Mail: durchsetzung@msagd.rlp.de
Telefon: 06131 16-0