Es gibt viele Gründe, euer Fahrrad auch mal im Bus oder im Zug mitzunehmen. Wo es nicht kostenlos ist, braucht ihr unser spezielles EinzelTicket Fahrrad oder ein FahrradTicket für den RadBus. Hier haben wir euch alles zusammengestellt, was ihr dazu wissen müsst.

So funktionieren die FahrradTickets im VRT

EinzelTicket Fahrrad für normale Busse und Züge

Ein EinzelTicket Fahrrad braucht ihr in allen Bussen und Zügen werktags vor 9 Uhr. Danach und an Wochenenden und Feiertagen könnt ihr eure Räder kostenlos mitnehmen.
Übrigens: Für Klapp- und Falträdern braucht ihr auch vor 9 Uhr kein extra Ticket. Letztere können – zusammengeklappt – generell kostenlos transportiert werden, denn sie gelten dann als Gepäck.
Aber Achtung: Rollstühle und Kinderwagen haben immer Vorrang. Unter anderem deshalb können wir euch die Mitnahme von Fahrrädern nicht garantieren. Mehr dazu lest ihr weiter unten.

Was kostet mein EinzelTicket Fahrrad?

Den Preis für eure Strecke findet ihr mit wenigen Klicks in unserem Ticketberater.

Wenn ihr die Preisstufe eurer Strecke schon kennt, geht es noch einfacher: schaut einfach in unserer Preistabelle.

FahrradTickets für RadBusse

Ein besonderes FahrradTicket braucht ihr für die speziellen RadBusse im VRT. Hier haben wir deutlich mehr Platz für eure Räder, trotzdem müsst ihr euren Radplatz unbedingt vorher buchen. Alle Infos dazu und die Online-Reservierung findet ihr auf der RadBus-Seite www.radbusse.de.

Wo kaufe ich mein normales EinzelTicket Fahrrad?

Das EinzelTicket Fahrrad für normale Busse und Züge kauft ihr im Bus, online in der VRT-App direkt auf euer Smartphone oder am Automaten.

So kauft ihr euer normales EinzelTicket Fahrrad online

Wie Fahrradfahren und ÖPNV kombiniert werden können

Wir wollen, dass ihr verschiedene umweltfreundliche Mobilitätsformen bestmöglich kombinieren könnt. Da die Fahrradmitnahme in unseren Bussen und Zügen aber nicht immer und überall garantiert werden kann, helfen wir mit, den Ausbau von Infrastruktur zum Abstellen von Fahrrädern auf verschiedene Arten voranzutreiben. So arbeiten zum Beispiel die Landkreise und die Stadt Trier Radverkehrskonzepte aus, deren Bestandteil meist auch die Ausstattung von Haltestellenumfeldern mit Radabstellanlagen ist. Die Standorte werden dabei mit uns abgestimmt. Die Ausstattung der Haltestellen mit entsprechenden Radabstellanlagen liegt in der Hand der Orte selbst.

Generell ist die allererste Aufgabe des Öffentlichen Personennahverkehrs die Beförderung von Personen. Deshalb scheidet auch die Mitnahme von Fahrrädern aus, wenn zum Beispiel Eltern mit Kinderwagen oder Menschen im Rollstuhl zusteigen und wegen des Fahrrads keinen sicheren Platz finden. Die Entscheidung liegt letztlich immer beim Fahrpersonal.

Genaueres zu den Mitnahme-Bedingungen von Fahrrädern lest ihr in unseren Tarif- und Beförderungsbedingungen.

Habt ihr weitere Fragen zum FahrradTicket oder zur Fahrradmitnahme? Dann schreibt uns – wir helfen immer gerne weiter.

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