Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
1. Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Online-Gewinnspiel „25 Jahre VRT – 25 Yeahs“ („Gewinnspiel“). Das Gewinnspiel wird veranstaltet von der Verkehrsverbund Region Trier GmbH, Deworastraße 1 in 54290 Trier („VRT“). Weitere Informationen zur Veranstalterin finden Sie unter www.vrt-info.de
2. Teilnahmebedingungen
2.1 Die Teilnahme ist freiwillig. Die Teilnahme sowie die Gewinnchancen sind unabhängig von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Ausnahme eines gegebenenfalls für die Fahrt erforderlichen Tickets.
2.2 Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das achtzehnte (18.) Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter der VRT sowie des Zweckverband Verkehrsverbund Region Trier und deren Angehörige.
2.3 Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Landingpage www.vrt-info.de/jubilaeum und die Gewinnspielunterseite www.vrt-info.de/25yeahs-gewinnspiel
2.4 Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ein Foto von sich im VRT-Bus oder in einem Zug im VRT-Gebiet (Landkreise Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm sowie die Stadt Trier) aufnehmen und über die Landingpage hochladen sowie Name, E-Mail, die Information, ob Sie mindestens 18 Jahre alt sind und bis zu drei Wunschgewinne eingeben. (Wohnort und Telefonnummer sind freiwillige Angaben.) Die verpflichtenden Checkboxen sind auszuwählen, insbesondere sind die Teilnahmebedingungen zu akzeptieren und die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen.
2.5 Zusätzlich kann über eine freiwillig auszuwählende Checkbox die Zustimmung zur Verwendung des Bildes für die Social Media-Profile der VRT (Facebook, Instagram, LinkedIn) oder für die Webseite der VRT sowie in Form von Pressemitteilungen zu Werbezwecken erteilt werden. Zudem beabsichtigen wir, ausgewählte Bilder für Großflächenwerbung und Plakate zu verwenden. Dies wird vor einer Verwendung mit den betroffenen Personen vorab individuell abgestimmt. Auf dem Foto dürfen keine anderen Personen erkennbar sein. Jeder Teilnehmer darf pro Monat nur mit einem Foto teilnehmen. Jedes Foto darf nur einmal im Zeitraum des Gewinnspiels eingereicht werden. Fotoserien mit demselben Motiv gelten nicht als verschiedene Fotos.
2.6 Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 29.12.2025 bis zum 31.1.2026 statt. Einsendeschluss ist der 31.1.2026.
2.7 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder LinkedIn oder einem mit diesen verbundenen Unternehmen. Es wird in keiner Weise von Instagram, Facebook oder LinkedIn gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und verantwortliche Person für die Planung, Organisation und Durchführung eines Gewinnspiels und Herausgeben der Gewinne ist in keiner Weise Instagram, Facebook oder LinkedIn, sondern ausschließlich die VRT. Die Teilnehmer können gegenüber Instagram, Facebook oder LinkedIn keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen.
3. Gewinne, Gewinnermittlung
3.1 Nach Ende des Einsendeschlusses wählt die VRT zwischen den Teilnehmern, welche unter Beachtung der Teilnahmebedingungen bis zu drei Wunschpreise angegeben haben, per Zufallsverfahren die Gewinner aus. Dabei bildet jeder ausgelobte Preis einen Lostopf, aus welchen mehrere Gewinnern ermittelt werden. Begonnen wird mit den Preisen bzw. Lostöpfen Nr. 1, danach Nr. 2, danach Nr. 3, danach Nr. 4, danach Nr. 5, zuletzt Nr. 6.
Lostopf 1: Kunst-Genuss-Tour
12 Gewinner, jeder Gewinner erhält zwei Tickets. Veranstalterin der Kunst-Genuss-Tour ist die VRT. Besucht wird eine Ausstellung eines Künstlers, der in Schulräumen ausstellt. Danach Besuch einer Brennerei mit Verkostung und Abendessen sowie der Option des Besuches einer Hängebrücke zu Fuß. Datum: 7.3.2026
Lostopf 2: Konzert Katie Melua
2 Gewinner, jeder Gewinner erhält zwei Tickets für das Konzert: Katie Melua (18.7.2026). Veranstalter des Konzerts ist die Popp Betriebsgesellschaft mbH.
Lostopf 3: Konzert The Bosshoss
2 Gewinner, jeder Gewinner erhält 2 Tickets für das Konzert The Bosshoss (22.7.2026). Veranstalter des Konzerts ist die Popp Betriebsgesellschaft mbH.
Lostopf 4: Konzert Versengold
2 Gewinner, jeder Gewinner erhält 2 Tickets für das Konzert Versengold (24.7.2026). Veranstalter des Konzerts ist die Popp Betriebsgesellschaft mbH.
Lostopf 5: Konzert Fury in the Slaughterhouse
2 Gewinner, jeder Gewinner erhält 2 Tickets für das Konzert Fury in the Slaugtherhouse (25.7.2026). Veranstalter des Konzerts ist die Popp Betriebsgesellschaft mbH.
Lostopf 6: TagesTickets Gruppe VRT-Gebiet
5 Gewinner, jeder Gewinner erhält ein VRT-TagesTicket Gruppe VRT-Gebiet für einen beliebigen Tag innerhalb eines Jahres nach Gewinnmitteilung, gültig für bis zu 5 Personen.
Die Auswahl erfolgt, indem die VRT unter Verwendung der Excel-Funktion RAND bzw. RANDBETWEEN zufällige Zahlen je Lostopf generiert. Die dem jeweiligen Gewinner zugeteilte ID, welche der generierten Zahl entspricht, markiert die Gewinner je Lostopf. Diese Gewinner wird sodann aus den weiteren Lostöpfen entfernt, da jeder Teilnehmer nur einen Gewinn erhalten kann.
3.2 Die VRT kann zudem zu Werbezwecken aus allen bereitgestellten Bildern, für deren Verwendung eine Zustimmung im Sinne der Ziffer 2.5 vorliegt nach eigenem Ermessen Bilder auswählen, die über Social Media-Profile der VRT (Facebook, Instagram, LinkedIn) oder für die Webseite der VRT sowie in Form von Pressemitteilungen und nach individueller Abstimmung mit der betroffenen Person als Großflächenwerbung oder Plakaten zu Marketingzwecken veröffentlicht werden. Die eingesendeten Bilder werden ggf. unter Angabe des Namens des Einreichenden auf der Webseite, als Pressemitteilung und nach individueller Abstimmung mit der betroffenen Person als Großflächenwerbung oder Plakat veröffentlicht und auf den Social-Media-Profilen der VRT in einem Story-Highlight gespeichert.
3.3 Die Teilnehmer werden per E-Mail von jubilaeum@vrt-info.de über den Ausgang des Gewinnspiels informiert. Gewinner werden in dringlichen Fällen ausnahmsweise auch telefonisch kontaktiert. Die Gewinnübermittlung bzw. die Gewinnabstimmung wird postalisch oder digital erfolgen.
3.4 Der Gewinner hat sich binnen von einer Woche nach Erhalt der Benachrichtigung per E-Mail über den Gewinn bei der VRT zu melden. Der Gewinn ist übertragbar auf eine weitere Person, die der Gewinner zu benennen hat. Die Person, an die der Gewinn übertragen wird, muss sich aktiv beim der VRT melden. Der Erhalt des Gewinnes steht unter der Bedingung, dass die Teilnahmebedingungen akzeptiert werden und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen wird.
3.5 Der Gegenwert eines Gewinns wird nicht in bar ausgezahlt.
4. Haftung
4.1 Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VRT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
4.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die VRT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4.3 Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der VRT, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
4.4 Sofern Gewinne Leistungen oder Produkte von Drittanbietern umfassen und die VRT nicht selbst Veranstalterin ist, haftet die VRT nicht für deren Mangelfreiheit oder für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Gewinns. Dies gilt insbesondere für Inhalt und Ausgestaltung der Erlebnistouren, die als Preise vergeben werden. Die Agenturen und Büros, welche die Gewinne, insbesondere die Erlebnistouren durchführen, sind keine Erfüllungsgehilfen der VRT.
4.5 Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5. Absage durch die VRT als Veranstalter
5.1 Die VRT behält sich das Recht vor, die Durchführung der Gewinne aus wichtigen Gründen (z. B. krankheitsbedingter Ausfall des Künstlers, sofern kein gleichwertiger Ersatz möglich ist) oder aus Gründen höherer Gewalt (ein äußeres unabwendbares Ereignis wie bspw. Krieg, Naturkatastrophen oder Pandemie) bis einschließlich am jeweiligen Termin des Gewinns abzusagen.
5.2 Im Falle einer Absage durch die VRT werden die Gewinner hierüber unverzüglich informiert. Haftungs- und Schadensersatzansprüche, welche nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der VRT vorliegt. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen des Teilnehmers (z. B. Hotel- und/oder Anreisekosten). Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 4 dieser Teilnahmebedingungen („Haftung“).
6. Datenschutz
6.1 Im Zuge der Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet die VRT personenbezogene Daten der Teilnehmer entsprechend einer gesonderten Datenschutzerklärung. Diese ist im Internet unter folgendem Link abrufbar: www.vrt-info.de/datenschutz-25yeahs-gewinnspiel.
6.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des VRT zu finden: www.vrt-info.de/datenschutz
7. Abschließende Bestimmungen
7.1 Die VRT behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Des Weiteren können Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie sich der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen oder das Gewinnspiel in anderer unlauterer Weise zu beeinflussen versuchen.
7.2 Die VRT behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Gewinnermittlung aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Computerviren, bei Fehlern der Soft- und Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen.
7.3 Der Teilnehmer erklärt mit der Einsendung eines Fotos, Urheber des Fotos im Sinne des § 7 UrhG zu sein. Der Teilnehmer überträgt der VRT mit seiner Einsendung ein einfaches Nutzungsrecht an dem übersandten Foto gem. § 31 UrhG zum Zwecke der öffentlichkeitswirksamen Durchführung des Gewinnspiels sowie zu ggf. Werbezwecken einschließlich dem Recht der Bearbeitung und Umgestaltung. Das Nutzungsrecht ist zeitlich unbegrenzt. Das Nutzungsrecht ist räumlich unbegrenzt, insbesondere kann das Foto im Internet oder auf sonstigem Werbematerial veröffentlicht, vervielfältigt und damit weltweit abgerufen werden. Die Übertragung des Nutzungsrechtes ist unwiderruflich. Der Teilnehmer verzichtet auf eine Urheberbenennung.
7.4 Der Teilnehmer erhält für die Übertragung der Nutzungsrechte über das Recht zur Teilnahme am Gewinnspiel hinaus keine gesonderte Vergütung.
7.5 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Datenschutzrechtliche Rechtsbehelfe bleiben hiervon unberührt.
7.6 Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Rechtswahl führt jedoch nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.